Dichtheitsprüfung
„Sind Sie noch ganz DICHT?“
Im Zusammenhang mit den Neubauabnahmen aber auch im Zuge der standardmäßigen Wiederholungsprüfungen werden von uns Dichtheitsprüfungen nach ATV, EN und DIN übernommen, die nach den neuesten Vorschriften durchgeführt werden.
Voraussetzung für eine Dichtheitsprüfung ist, dass der Kanal keinerlei scharfe Kanten aufweist. Das gilt selbstverständlich auch für Absperrarbeiten, die wir auf Anfrage durchführen.
Vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von höchstens 5 Jahren sind Abscheideranlagen, nach vorheriger Komplettentleerung und Reinigung, durch eine fachkundige Firma auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb zu prüfen. Entsprechend den Vorgaben der Generalinspektion sind Abscheideranlagen hierbei auch auf Dichtheit zu untersuchen.
Zur Durchführung der Überprüfung erstellen wir einen Prüfbericht unter Angabe der Bestandsdaten und eventueller Mängel.